Diese AGB beziehen sich auf die Dienstleistungen, die ich in meinem Tattoo-Studio erbringe.

Stand: März 2024

1. Geltungsbereich

1.1  Diese AGB dienen der Regelung der vertraglichen Beziehung („Vertrag“) zwischen Dir und Tanja Hehn Kunst & Tattoo, Beim Handelsmuseum 9, 28195 Bremen, Deutschland (im Folgenden: „ich“, „Tätowiererin“, Tanja Hehn) und finden Anwendung auf sämtliche von mir erbrachten Leistungen, insbesondere Beratungsleistungen, dem individuellen Entwurf, das Zeichnen und das Stechen von Tätowierungen in meinem Tattoo Studio.

1.2 Voraussetzung für das Stechen einer Tätowierung ist, dass Du 18 Jahre alt und voll geschäftsfähig bist. Zum Nachweis Deiner Volljährigkeit bist Du verpflichtet, einen gültigen Reisepass oder Ausweis vorzulegen.

2. Leistungsumfang der Tätowierung

2.1 Ich berate Dich bei der Wahl Deines Motivs sowie der Körperstelle. Dies umfasst auch die individuelle Erstellung Deines Wunschmotivs. Außerdem werde ich Dich über mögliche optische Abweichungen zwischen der Motivskizze auf Papier und dem Endergebnis auf Deiner Haut aufklären und informieren.

2.2 Beauftragte Tätowierungen erstelle ich nach den Regeln einer sorgfältigen Tätowiererin und der Tätowierungskunst auf Basis des Kundenwunsches.

2.3 Ich verwende ausschließlich REACH konformeTattoofarbe. Die Anforderungen an Tattoofarben werden seit dem 4. Januar 2022 durch einen Artikel in Anhang VII der REACH-Verordnung geregelt.

2.4 Hygiene ist beim Tätowieren selbstverständlich: Überall, wo möglich, verwende ich Einwegmaterialien, welche für Dich geöffnet und nach Nutzung entsorgt werden. Alle benutzten Arbeitsflächen werden vor und nach Gebrauch gereinigt und desinfiziert.

2.5 Trotz Einhaltung größtmöglicher Hygiene kann es während oder nach dem Stechen einer Tätowierung zu Komplikationen kommen. Allergische Reaktionen und auch entzündliche Reaktionen sind möglich. Auch die Gefahr einer Infektion ist nicht auszuschließen. Aus diesem Grund wirst Du vor Beginn der Tätowierung eine Einverständniserklärung mit Anamnesebogen ausfüllen (siehe hierzu auch Ziffer 5.1. dieser AGB). Diese werden im persönlichen Gespräch mit Dir besprochen und es wird geprüft, ob Du aufgrund Deines gesundheitlichen Zustands vorab einen Arzt zurate ziehen solltest. Außerdem erhältst Du eine eingehende kundenindividuelle mündliche Beratung zu den bestehenden Risiken und spezifischen Gefahren sowie zu der Vermeidung von Risiken im Anschluss Deiner Tätowierung durch die richtige Pflege der Wunde. Diese mündliche Beratung ist insbesondere dann verpflichtend, solltest Du noch nicht tätowiert sein. Du erklärst Dich mit dem Unterzeichnen der Einverständniserklärung mit der Tätowierung und den damit einhergehenden Risiken einverstanden.

2.6 Im Anschluss an das Stechen Deiner Tätowierung erhältst Du eine professionelle Wundversorgung und nach Bedarf einen Nachsorgetermin.

3. Terminbuchung

3.1 Einen Termin kannst Du per E-Mail oder per Persönlicher Nachricht auf Instagram buchen. Mit der Buchung erfolgt die Beauftragung zum Stechen Deiner Tätowierung.

3.2 Ich behalte mir vor, Termine ohne Angaben von Gründen zu verschieben und/oder abzusagen.

4. Pflichten des Kunden

4.1 Du bist verpflichtet mir vor Beginn der Tätowierung einen Anamnesebogen wahrheitsgemäß und nach bestem Wissen auszufüllen, über alle Erkrankungen aufzuklären, die im Zusammenhang mit der Tätowierung von Bedeutung sein können. Hierbei handelt es sich insbesondere um Erkrankungen, die zu einer erhöhten Gefährdung des Kunden durch die Tätowierung (z.B. Blutverdünnung, Epilepsie), zu einer Gefährdung der Tätowiererin (z.B. Hepatitis, HIV/Aids) oder zu Beeinträchtigungen des Tätowierungserfolges (z.B. Schuppenflechte) führen können.

4.2.  Hierzu zählt auch Deine Verpflichtung als Kundin vor Beginn des Tätowierens über eine bestehende Schwangerschaft aufzuklären. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass etwaige im Zusammenhang mit der Durchführung der Tätowierung notwendigen medizinischen Behandlungen zu einer gesundheitlichen Gefährdung des Fötus führen können.

4.3.  Solltest Du ein Motiv zur Tätowierung mitbringen, muss die Skizze bzw. Vorlage alle anwendbaren Gesetze einhalten, insbesondere dürfen die Motive keine Persönlichkeits-, Urheber-, Marken- oder Patentrechte Dritter verletzen. Du hast Tanja Hehn von sämtlichen Forderungen freizustellen, die aus einer ggf. erfolgten Rechtsverletzung oder sonstigen Verstößen gegen geltendes Recht entstehen.

5. Vertragsschluss und Ablehnungsgründe

5.1 Der Vertrag zur Anfertigung einer Tätowierung kommt zustande, wenn Du eine Tätowierung gemäß Ziffer 3.1 in Auftrag gibst und ich Deinen Termin zum Stechen der Tätowierung bestätigt habe. Mit der Beauftragung ist eine Anzahlung zu entrichten (siehe hierzu unter Ziffer 6.6. dieser AGB „Kosten und Leistungsabrechnung“).

5.2 Ich behalte mir vor, die Annahme Deines Auftrags wegen der Art, des Motivs oder Körperstelle abzulehnen, dies gilt insbesondere für Motive, die rechtswidrig sind. Sollten Worte, Zitate oder Slogans in einer mir unbekannten Fremdsprache tätowiert werden, behalte ich mir vor zuerst die Übersetzung / bzw. Bedeutung zu prüfen. Die letzte Entscheidung zur Umsetzung eines Motivs liegt stets bei Tanja Hehn.

5.3 Ich behalte mir vor, trotz bereits geleisteter Anzahlung das Stechen der Tätowierung nicht durchzuführen, wenn Du:

5.3.1.  unter Alkohol- oder Drogeneinfluss oder dem Einfluss anderer Substanzen stehst, welche die Wahrnehmung, den freien Willen oder Urteilsvermögen einschränken könnten;

5.3.2.  eine Verletzung oder Reizung (z.B. Sonnenbrand) an der zu tätowierenden Stelle hast;

5.3.3.  Medikamente zu Dir genommen hast, die die Blutgerinnung oder die Wundheilung beeinflussen;

5.3.4.  zum Zeitpunkt des Termins unter akuten Infektions- oder Viruskrankheiten leidest;

5.3.5.  unter einer Wundheilungsstörung, Blutgerinnungsstörung, Allergien, Asthma, Diabetes, Epilepsie, HIV oder Hepatitis leidest;

5.3.6.  schwanger bist oder stillst.

6. Kosten und Leistungsabrechnung

6.1 Die Kosten für das Stechen der Tätowierung bemessen sich nach Aufwand auf Basis eines Stundensatzes. Das beinhaltet die Größe der Tätowierung, Farben, Körperstelle, eventuelle Veränderungen an der Vorlage, dem technischen Schwierigkeitsgrad und dem sich daraus ergebenden zeitlichen Aufwand.

6.2 Ich werde Dir den geschätzten Gesamtpreis für Deine Wunschtätowierung rechtzeitig vor dem Tattoo-Termin mitteilen.

6.3 Der Stundensatz für die Tätowierung bzw. die erforderlichen Sessions versteht sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

6.4 Kommt es dagegen zu einem zeitlichen Mehraufwand aufgrund von Umständen, die in Deinem Verantwortungsbereich liegen, werden wir Dir die Kosten entsprechend in Rechnung stellen. Hierzu zählen beispielsweise (aber nicht abschließend) Unterbrechungen durch Rauchen, Telefonieren etc.

6.5 Sobald es aus meiner Sicht zu einer zeitlichen Abweichung kommt, werde ich Dich hierüber sofort in Kenntnis setzen.

6.6 Bei Beauftragung einer Tätowierung ist durch Dich eine nicht erstattbare Anzahlung in Höhe von 50€ zu leisten. Die Anzahlung kann sowohl online über eine PayPal-Zahlung, als auch per Überweisung erfolgen. Die Anzahlung wird mit dem Endpreis der letzten Sitzung verrechnet. Mit der Anzahlung wird bei Wannados dein Wunschmotiv maximal 6 Monate für Dich reserviert. Die Anzahlung muss spätestens 7 Wochentage vor dem gewünschten Termin erbracht werden, ansonsten verfällt der Termin.

6.7 Solltest Du den vereinbarten Termin zum Stechen der Tätowierung verschieben, wird Deine Anzahlung auf den Gesamtpreis der Tätowierung angerechnet, wenn:

1. Du bis 2 Werktage vor dem Termin absagst und ein Ersatztermin innerhalb von 6 Monaten nach dem abgesagten Termin stattfindet.

2. Du den Termin weniger als 2 Werktage vor dem Termin aus Gründen absagst, die Du nachweislich nicht zu vertreten hast, insbesondere bei Medikamenteneinnahme (Ziffer 5.3.3.), Krankheit (Ziffer 5.3.4. und 5.3.5.), oder Schwangerschaft / Stillzeit (Ziffer 5.3.6.). Voraussetzung ist, dass Du unverzüglich nach Kenntnis der Gründe den Termin absagst, ein ärztliches Attest vorlegst und ein Ersatztermin innerhalb von 6 Monaten nach dem abgesagten Termin stattfindet.

6.8 Eine Anrechnung der Anzahlung erfolgt nicht, wenn:

1. Du den Termin weniger als 2 Werktage vor dem vereinbarten Termin absagst oder verschiebst und wenn du fristgerecht absagst oder verschiebst, der Erstztermin aber nicht innerhalb von 6 Monaten nach erbringung der Anzahlung liegt.

2. Du ohne Mitteilung nicht zum vereinbarten Termin erscheinst.

3. ich die Tätowierung nicht durchführen kann, weil Du zum Zeitpunkt des Tätowierens unter dem Einfluss von Drogen, Alkohol oder anderen Substanzen stehst (Ziffer 5.3.1.) oder eine Verletzung an der zu tätowierenden Stelle hast (Ziffer 5.3.2.).

Die Anrechnung erfolgt auch dann nicht, wenn die Tätowierung zu einem späteren Zeitpunkt noch gestochen wird. In den vorgenannten Fällen gilt Deine Anzahlung als Schadensersatz für den kurzfristig nicht mehr besetzbaren Termin.

6.9 Die Kosten für einen Tattoo Entwurf betragen 40€ und werden nicht mit dem Gesamtpreis der Tätowierung verrechnet. Dieser Betrag muss vor Erbringung der Leistung (Zeichnen eines Entwurfes) durch Dich gezahlt werden und ist nicht erstattbar sobald der Entwurf an Dich übermittelt wurde. Der Betrag muss entweder als Überweisung oder per PayPal gezahlt werden. Auch nach Übermittlung des Entwurfs bleibt dieser geistiges Eigentum vom Tanja Hehn.

6.10 Die vereinbarte Vergütung, für die am vereinbarten Termin zu verrichtende Arbeit, ist am jeweiligen Termin der Tätowierung vollständig (ggf. unter Anrechnung der Anzahlung) in meinem Studio, entweder als Barzahlung oder Überweisung per PayPal, zu entrichten. Ratenzahlungen und Banküberweisungen sind ausgeschlossen.

7. Kündigung

Sofern Du von Deinem Kündigungsrecht nach § 648 S. 1 BGB Gebrauch machst, nachdem wir bereits mit dem Stechen der Tätowierung begonnen haben, so hast Du Tanja Hehn einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Du mir von der Ausübung des Kündigungsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichtest, bereits erbrachten Leistung im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistung entspricht.

8. Abnahme

8.1 Du hast nach dem Stechen der Tätowierung die Abnahme zu erklären.

8.2  Du kannst die Abnahme nicht wegen leichter optischer Abweichungen der Tätowierung von der Tätowiervorlage ablehnen, wie sie im Rahmen des Aufklärungsgesprächs besprochen und im schriftlich überreichten Aufklärungsbogen erläutert worden sind (insbesondere aber nicht abschließend: leichte Abweichung in Bezug auf Form und Farbe, die aufgrund der kundenindividuellen Beschaffenheit des Bindegewebes, der Hautfarbe oder ungewollter Bewegungen des Kunden während der Tätowierung etc. entstehen können und außerhalb der Sphäre der Tätowiererin liegen).

9. Nachstechtermine bei Mängeln

9.1 Nachstechtermine werden für Mängel wie Farbfehler oder Fehler des Tätowierers beim Erstellen der Tätowierung für einen Materialkostenbetrag über 50€ vergeben.
9.2 Ausgeschlossen sind Nacharbeiten bei leichten optischen Abweichungen im Sinne von Ziffer 8.2.
9.3 Ausgeschlossen sind Nacharbeiten, die auf Deine unsachgemäße Pflege der Tätowierung oder auf Deine Falschangaben auf dem Anamnesebogen zurückzuführen sind.

10. Geistiges Eigentum

Die von mir angebotenen Leistungen, insbesondere aber nicht abschließend die individuellen Anfertigungen von Entwürfen, Skizzen, Vorlagen („Werke“) sind urheberrechtlich geschützt, sodass Tanja Hehn an diesen Werken entsprechende Rechte zustehen. Eine Mitnahme der Werke oder die Anfertigung einer Fotografie des Werks zum Zwecke der Tätowierung durch einen anderen Tätowierer sind nicht zulässig.

12. Veröffentlichung von Bildern

Sofern Du mir hierfür Deine ausdrückliche Einwilligung erteilt hast, behalte ich mir vor, ein Foto Deiner fertiggestellten Tätowierung auf meiner Website und/ oder Social Media Plattformen zu veröffentlichen.

12. Haftungsbeschränkung

12.1 Bei dem Stechen einer Tätowierung handelt es sich rechtlich um eine nach § 223 StGB strafbare Körperverletzung. Mit Unterzeichnung der Einwilligungserklärung vor dem Beginn der Tätowierung stimmst Du dem Stechen der Tätowierung ausdrücklich zu, sodass die Rechtswidrigkeit entfällt (§ 228 StGB).

12.2.  Tanja Hehn haftet nicht für Schäden oder eventuelle Komplikationen, die außerhalb hres Verantwortungsbereichs liegen. Dies gilt insbesondere,

12.2.1.  wenn der Schaden auf den von Dir gelieferten Informationen zu physischen, medizinischen oder medikamentösen Voraussetzungen oder zu Deinen Aktivitäten außerhalb des Tattoo Studios, welche die Nachsorge beeinflussen können, beruht und sich diese als unzutreffende herausstellen;

12.2.2.  wenn sich der Schaden darauf zurückführen lässt, dass Du meine Pflegehinweise zur Nachbehandlung Deiner Tätowierung nicht eingehalten hast..

12.4. Die Haftung von Tanja Hehn für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit keine Kardinalpflichten oder wesentlichen Vertragspflichten verletzt sind.

12.5.  Schadensersatzansprüche wegen Sachschäden, Vermögensschäden und Personenschäden gegen Tanja Hehn sind unabhängig von einem Verschulden uneingeschränkt und unwiderruflich ausgeschlossen.

12.6. Die Kund:innen stellen Tanja Hehn von allen Schadensersatzansprüchen Dritter frei.

12.7. Für Schäden, wie Diebstahl oder Vandalismus haften die Kund:innen.

13. Datenschutz

Alle von Dir angegebenen Daten werden streng vertraulich behandelt und unterliegen dem Datenschutz. Die Regelungen zum Datenschutz sind in der gesonderten Datenschutzerklärung geregelt.

14. Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB und/ oder sonstiger zwischen den Parteien abgeschlossener Verträge unwirksam sein oder werden, oder sollte sich in ihnen eine Lücke herausstellen, so soll die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden und anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke eine angemessene, zulässige Regelung treten, welche die Parteien gewollt haben oder nach Sinn und Zweck der Bedingungen gewollte haben würden, wenn sie die Unwirksamkeit oder Lücke gekannt hätten.

15. Änderungen der AGB

15.1. Ich behalte mir vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern und anzupassen, wenn dies aufgrund von veränderten gesetzlichen, behördlichen oder technischen Rahmenbedingungen erforderlich ist und die Änderungen unter Berücksichtigung Deiner Interessen nach Treu und Glauben zumutbar sind. Die aktualisierten AGB gelten ausschließlich für Termine gemäß Ziffer 5.1., die nach dem Inkrafttreten der AGB vereinbart werden. Sie haben keine rückwirkende Geltung für Termine, die vor dem Inkrafttreten vereinbart oder durchgeführt worden sind. Die AGB werden von uns gespeichert und können von Dir jederzeit angefragt werden.

16. Schlussbestimmungen

16.1 Änderungen und Ergänzungen der AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel.

16.2 Diese AGB sowie alle Rechtsstreitigkeiten, Ansprüche oder Pflichten (vertraglich und/oder außervertraglich), die aus denselben oder mit ihrem Vertragsgegenstand oder mit dem Abschluss derselben resultieren, werden durch das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrags-) Rechtsordnungen geregelt. Diese Rechtswahl gilt bei Verbrauchern nur insoweit, als hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, gewährte Schutz nicht entzogen wird.